Auto und VerkehrBußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen.

Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.

Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog

Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an – in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing. Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.

Neue Fahrverbote sind in StVO-Novelle nicht vorgesehen

An einer Stelle können Autofahrer aber aufatmen: Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht. Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen. Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr ein Fahrverbot verhängt werden.

Am 17. September 2021 wird sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten. Ziel ist es, die überarbeitete Straßenverkehrsordnung noch vor der Bundestagswahl einzuführen, so die Verkehrsministerkonferenz.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2020 war die Verschärfung des Bußgeldkatalogs bereits beschlossen worden. Dann musste diese Version der StVO-Novelle jedoch aufgrund eines Formfehlers wieder zurückgenommen werden. Die hitzigen Diskussionen über Art und Härte der neuen Strafen zwischen den Parteien verhinderten eine schnelle Korrektur der Novelle. Seitdem herrscht Unsicherheit über die genaue Höhe der Strafen und die Zulässigkeit von Fahrverboten. Autofahrer, denen laut aktuellem Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollten sich daher anwaltlich beraten lassen. Nicht immer sind Bußgeldbescheid und Strafe rechtens.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Autofahrer in Bußgeldverfahren. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen die Anwälte, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und ob sich Fahrverbote oder Punkte in Flensburg verhindern lassen.

Pressekontakt:

VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
https://www.rueden.de/

Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell

 

Weitere News Themen:

Themen zum Artikel

Nachricht teilen

More article

Sie lesen gearde: Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle